top of page
  • Instagram
  • Facebook

Wichtige Informationen zu Abrechnung

Jeder fängt mal klein an.

 

Aktuell können unsere Leistungen ausschließlich als Privatleistung in Anspruch genommen werden.

​

Das ist jedoch kein Problem: Wir unterstützen Sie gern dabei, sich die Kosten von Ihrer Pflegekasse erstatten zu lassen. Sie sind dabei nicht auf sich allein gestellt – auf Wunsch übernehmen wir für Sie die komplette Antragstellung und kümmern uns um alle notwendigen Formalitäten.

​

Mit großem Engagement arbeiten wir daran, unsere Leistungen künftig auch direkt über die Pflegekassen nach § 45a SGB XI abrechnen zu können. Dieser Prozess benötigt jedoch noch etwas Zeit.

Sobald diese Möglichkeit besteht, informieren wir Sie selbstverständlich umgehend.
Bis dahin gilt: Bei Fragen zur Abrechnung oder zu individuellen Vereinbarungen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung – sprechen Sie uns einfach an!

So unterstützt Sie die Pflegekasse bei den Kosten

​

Wenn Sie einen Pflegegrad haben, stehen Ihnen monatlich verschiedene Geldleistungen der Pflegekasse zu. Diese können Sie nutzen, um meine Hilfe im Alltag zu finanzieren.

Pflegegeld – monatlich direkt auf Ihr Konto

​

  • Für wen? Pflegegrad 2–5

  • Höhe (Stand 2025):

    • Pflegegrad 2 → 332 €

    • Pflegegrad 3 → 573 €

    • Pflegegrad 4 → 765 €

    • Pflegegrad 5 → 947 €

  • Vorteil: Das Pflegegeld wird Ihnen monatlich überwiesen und Sie können es frei verwenden – z. B. auch für unsere Unterstützung.

  • Hinweis: Die Pflegekasse verlangt nur regelmäßige Beratungseinsätze zur Qualitätssicherung.

Entlastungsbetrag – 131 € pro Monat

​

  • Für wen? Pflegegrad 1–5

  • Höhe: 131 € pro Monat (1.572 € pro Jahr)

  • Wofür nutzbar? Für anerkannte Unterstützung im Alltag, z. B. Begleitung, Betreuung oder Hilfe im Haushalt.

  • Gut zu wissen: Nicht genutzte Beträge können angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres eingelöst werden.

Verhinderungspflege - jährliches Budget

​

  • Für wen? Pflegegrad 2–5

  • Höhe: Bis zu 1.612 € pro Jahr, zusätzlich können noch 806 € aus der Kurzzeitpflege übertragen werden → insgesamt bis zu 2.418 € pro Jahr.

  • Wofür nutzbar? Wenn die private Pflegeperson (z. B. Angehörige) einmal verhindert ist – etwa wegen Urlaub, Krankheit oder einfach einer Pause – können Ersatzleistungen finanziert werden.

  • Vorteil: Dieses Budget kann flexibel für stundenweise Entlastung eingesetzt werden – also auch für meine Leistungen.

Je nach Pflegegrad stehen Ihnen also mehrere hundert Euro pro Monat zur Verfügung, die Sie direkt für unsere Leistungen einsetzen können. Wir beraten Sie gern persönlich, welche Möglichkeiten für Sie am besten passen.

bottom of page